• Immobilien Mietkauf: überlegenswert, aber mit Vorsicht

    Ein Immobilien Mietkauf kann eine Alternative für Selbstständige oder Kaufwillige sein, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen. Es sind aber auch gewisse Risiken damit verbunden, die man kennen sollte.

    Veröffentlicht am 08. 2010

    Bei einem Immobilien Mietkauf gibt es für den potenziellen Käufer die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Haus zunächst zur Miete zu nutzen und es zu einem späteren Zeitpunkt käuflich zu erwerben. Dabei muss man zwischen dem klassischen Mietkauf und dem Optionskauf unterscheiden. Beim klassischen Mietkauf verpflichtet sich der Mieter bzw. zukünftige Käufer von vornherein dazu, die Immobilie nach ein, zwei, fünf oder wie viel Jahren auch immer zu kaufen. Dabei werden ihm beim Kauf die am Anfang gezahlten Mieten als eine Art Anzahlung zumindest zum Teil angerechnet, sodass er am Ende nur eine bestimmte Restsumme zahlen muss. Der Optionskauf ist eine abgewandelte Form des Mietkaufs, bei der der Mieter nicht gleich von Anfang an verpflichtet ist, die Immobilie zu kaufen, sondern er bekommt ein Wahlrecht (Option) eingeräumt, ob er die Wohnung oder das Haus kaufen will oder nicht.

    Sinnvoll ist der Immobilien Mietkauf vor allem für diejenigen, die bei einer klassischen Baufinanzierung Schwierigkeiten bekommen. Das wären in erster Linie Selbstständige oder Interessenten, die nicht genügend Eigenkapital besitzen. Wenn beim Mietkauf die Mieten in den ersten Jahren auch etwas höher sein können als gewöhnliche Mieten, so kann der Mieter jetzt bereits zum Teil wie ein Eigentümer auftreten. Das wirtschaftliche Recht hat er bereits als Mieter. Er kann damit beeinflussen, ob die von ihm gewünschte Immobilie verwohnt ist oder sich in einem guten Zustand befindet. Das juristische Recht erlangt er mit Zahlung der letzten Kaufsumme.

    Natürlich muss man eingestehen, dass es hier gewisse Risiken gibt. Wenn der Vermieter bzw. Verkäufer in die Insolvenz gehen muss, sind die eingezahlten Mieten, die als Anzahlung gedacht waren, hinfällig. Der vermeintliche Käufer muss also wieder bei Null anfangen. Welche Rechte ein Mietkäufer hat und welche Pflichten ihm obliegen, sollte im Mietkaufvertrag klar geregelt sein, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Da die Kenntnisse eines Normalbürgers bei diesem komplexen Thema nicht ausreichen, sollte man sich Rat bei einem Juristen (Notar, Rechtsanwalt) holen.