-
Beruf mit Zukunft: Ausbildung zum Rettungsassistent
Der Beruf des Rettungsassistenten ist sehr spannend und umfangreich, die Ausbildung gleichenteils fordernd und anstrengend. Aber sie ist für alle die, die sich für eine medizinische Tätigkeit interessieren, lohnenswert.
Veröffentlicht am 20. 2010Der Beruf des Rettungsassistenten stellt den einzigen auf Bundesebene einheitlich gesetzlich geregelten Ausbildungsberuf Deutschlands dar. Das Gegenüber im Ausland bildet der Notfallsanitäter in Österreich, der Emergency Medical Technician-Paramedic im englischsprachigen Raum und der diplomierte Rettungssanitäter in der Schweiz. Die Bezeichnung „Sanitäter“, so wie in Deutschland weitverbreitet ist, ist falsch, da der Sanitäter lediglich eine medizinische Zusatzausbildung darstellt, die im Rahmen einer Fortbildung zu erreichen ist. Im Rettungsdienst ist also, wie oben erwähnt, der Rettungsassistent der einzige Ausbildungsberuf. Um diese berufliche Laufbahn einzuschlagen, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert in der Regel zwei Jahre. Diese sind in zwei Teile geteilt: Das erste Jahr findet an einer Rettungsassistentenschule statt und dort erlernt der Auszubildende die theoretischen Grundlagen der Medizin und des Rettungswesens. Des Weiteren erhält er erste praktische Erfahrungen durch ein Praktikum in einem Krankenhaus, bei der Bundeswehr, bei der Polizei oder einer vergleichbaren staatlichen Institution. Ist dieser Teil absolviert, so wird der Auszubildende erst zum zweiten Teil seiner Ausbildung zugelassen, wenn er eine Prüfung besteht, die sowohl aus theoretischen Fragen sowie aus praktischen Aufgaben besteht. Der zweite Teil der Ausbildung wird auf einer Lehrrettungswache vollbracht. Dort sollen die theoretischen und praktischen Kenntnisse vertieft werden. Ist auch dieser Teil zur Zufriedenheit der Prüfer absolviert worden, so endet er mit einem Eignungsgespräch, in dem der Auszubildende nochmals auf einige theoretische Fragen eingeht, sowie einer Erklärung, warum er für diesen Beruf geeignet wäre. Allerdings ist an dieser Stelle die juristische Lage mehr als ungeklärt, inwiefern das Gespräch letztendlich zu bewerten ist.
Zum Aufgabenbereich eines Rettungsassistenten zählt vor allem die Notfallversorgung von Patienten, bis der Notarzt am Unfallort eingetroffen ist.